Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Neodigital Autoversicherung ist bemüht, ihre Abschlussstrecken im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://neodigital-autoversicherung.de). Die Erklärung wurde am 25.6.2025 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website neodigital-autoversicherung.de erfüllt aktuell nicht umfassend die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Nach aktueller Planung wird die Barrierefreiheit zur Bedienung der Website neodigital-autoversicherung.de entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bis zum 4.7.2025 hergestellt.
Diese Webseite/der Webauftritt ist wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der dazugehörigen Auslegungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Die Bedienung der Website ist zum aktuellen Stand noch nicht gänzlich barrierefrei möglich. - Unverhältnismäßige Belastung
Eine Nicht-Konformität mit den Vorgaben aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung der Umsetzung liegt nicht vor. - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.6.2025 erstellt.
Die vorliegenden Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind richtig und beruhen auf folgenden Voraussetzungen:
Zur Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den rechtlichen Anforderungen wurde eine Selbstbewertung unter Beachtung der Kriterien Norm EN 301 549, insbesondere der WCAG 2.1, durchgeführt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.6.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieses Webauftritts aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei uns melden:
Neodigital Autoversicherung AG
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
E-Mail: barrierefreiheit@neodigital-autoversicherung.de
Telefon: +49(0)6894 – 1650111
Alternativ können Sie sich auch an die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLFB; in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Hilfsweise können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Versicherungsaufsicht wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Beschreibung der Dienstleistung
Vertragsschluss
Die Neodigital Autoversicherung AG ist ein Unternehmen. Es bietet Kfz-Versicherungen an. Wir nennen das Unternehmen kurz: Neodigital Autoversicherung. Die Kfz-Versicherung ist da, wenn etwas passiert: zum Beispiel ein Unfall oder das Auto wird gestohlen.
Die Kfz-Versicherung besteht normalerweise aus mehreren Teilen:
- Haftpflichtversicherung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bezahlt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen.
- Teilkaskoversicherung: Sie deckt Schäden an Ihrem eigenen Auto ab. Zum Beispiel durch Diebstahl, Glasbruch oder Unwetter.
- Vollkaskoversicherung: Sie deckt Schäden am eigenen Auto aufgrund von selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus ab.
- Schutzbrief: Dieser bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall.
- Fahrerschutzversicherung: Sie ersetzt den Personenschaden des Fahrers bei einem Unfall. Vorausgesetzt der Fahrer ist selbst schuld an dem Unfall.
Zusätzlich kann eine Telematik-Option gewählt werden. Dabei wird über eine App Ihr Fahrverhalten untersucht. Bei gutem Fahrverhalten wird die Versicherung günstiger.
Man kann eine Versicherung bei Neodigital Autoversicherung bei Vertriebspartnern abschließen. Zum Beispiel bei der Neodigital.
Dafür füllt man einen Antrag aus. Darin steht, was versichert werden soll. Darin steht auch, wann die Versicherung bezahlt. Man muss den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Aus diesen Angaben berechnet sich der Preis für die Versicherung.
Neodigital Autoversicherung entscheidet dann, ob sie den Antrag annimmt. Dafür führt sie eine Risikobewertung und Bonitätsprüfung durch. Wenn der Antrag angenommen wird, erhält man einen Versicherungsschein. In dem Schein steht, was versichert ist und zu welchen Bedingungen.
Man erhält zudem einen Zugang zum Kundenportal “myNeo”. Dafür erhält man eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Man kann den Vertrag im Kundenportal auch ändern. Man kann seine Vertragsunterlagen dort herunterladen. Man kann nachlesen, wie lange der Vertrag gilt und zu welchem Preis.
Hinweis: Infos zum Widerruf und zur Kündigung findet man weiter unten.
Schadenmeldung
Wenn etwas passiert ist (zum Beispiel ein Unfall oder Diebstahl), kann man den Schaden melden:
- im Kundenportal „myNeo“
- oder am Telefon.
Neodigital Autoversicherung prüft dann den Schaden. Danach wird entschieden, ob und wie viel Geld gezahlt wird. Die Entscheidung hängt vom abgeschlossenen Vertrag ab.
Weitere Antworten auf Fragen findet man hier: “Fragen und Antworten” (FAQ)
Widerruf des Vertrags, Kündigung
Sie können den Vertrag widerrufen.
Das bedeutet: Sie sagen „Nein, ich möchte die Versicherung doch nicht“.
Das geht bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss.
Sie müssen keinen Grund nennen.
Die 14 Tage beginnen erst, wenn Sie alles erhalten haben:
- den Versicherungsschein (die Bestätigung),
- die Vertragsunterlagen,
- und diese Widerrufs-Erklärung
So widerrufen Sie richtig:
Sie müssen den Widerruf innerhalb dieser 14 Tage abschicken – per E-Mail oder Brief.
Das reicht aus.
Bitte senden Sie den Widerruf an:
Neodigital Versicherung AG
Heinz-Kettler-Straße 1
66386 St. Ingbert
E-Mail: info@neodigital.de
Haben Sie sich für die Telematik-Option entschieden? Dann haben Sie dafür einen Vertrag mit der We Enable Service GmbH geschlossen.
Um diesen Vertrag zu widerrufen, senden Sie den Widerruf bitte an:
We Enable Service GmbH
Heinz-Kettler-Str. 1
66386 St. Ingbert
E-Mail: info@we-enable.eu
Was passiert nach dem Widerruf?
Wenn der Widerruf gültig ist:
- endet der Vertrag.
- Sie bekommen Ihr Geld zurück, das Sie zu viel bezahlt haben.
Wenn Sie schon Versicherungsschutz bekommen haben, behalten wir einen Teil des Geldes.
Wie viel?
Das hängt von den Tagen ab, an denen die Versicherung aktiv war.
Die Rückzahlung erfolgt sofort, spätestens nach 30 Tagen.
Wenn der Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat, bekommen Sie alles zurück.
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn:
- Sie ausdrücklich sagen, dass der Vertrag sofort beginnen soll,
- und der Vertrag dann vollständig erfüllt wurde, bevor Sie den Widerruf erklärt haben.
Nach den 14 Tagen Widerrufsfrist können Sie den Vertrag jederzeit kündigen.
Das geht ganz einfach im Kundenportal „myNeo“.
Mehr Informationen zum Widerruf gibt es in den jeweiligen Vertragsbedingungen.